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Epilationsbehandlung bei störendem Haarwuchs mit
gepulstem Nd:YAG und Q-switched Ruby-Laser

Seit vielen Jahren arbeiten wir mit einem in zahlreichen Studien geprüften, modernen Epilations- und Gefäßlaser (langgepulster Nd:YAG-Laser), der zur langfristigen Haarentfernung dient (siehe auch Dermatologische Lasertherapie), seit 2007 zusätzlich mit dem Q-switched Ruby-Laser.

Im Gegensatz zur konventionellen Elektroepilation bleibt bei der Laserepilation die Haut unversehrt. Das Verfahren ist wenig schmerzhaft, lediglich an besonders empfindlichen Stellen (Oberlippe, Nase, Achseln, Bikinizone) ist manchmal das Auftragen einer schmerzstillenden Salbe vor der Behandlung erforderlich.

Das Prinzip der Laserepilation beruht auf der selektiven Zerstörung von Haarwurzeln in der Wachstumsphase (Anagen). In der Ausfallphase der Haare (Telogen) können Haarwurzeln mit dem Laser aus noch nicht exakt geklärten Gründen nicht eliminiert werden. Da sich in unterschiedlichen Körperregionen eine unterschiedlich hohe Rate von Haaren in der Anagenphase befindet, kann in einer Epilationssitzung nur ein unterschiedlich hoher Teil von Haaren dauerhaft entfernt werden. Es sind deshalb immer mehrere Sitzungen vonnöten, um die Haare insgesamt weitgehend zu entfernen. Am günstigsten ist das Verhältnis von (langer) Anagenphase zu (kurzer) Telogenphase im Gesicht, weshalb hier am raschesten und nachhaltigsten Erfolge mit der Laserbehandlung erzielt werden. Aber auch an den anderen Körperregionen kann nach fünf oder mehr (große individuelle Schwankungsbreite) Sitzungen ein Großteil der Haare langfristig entfernt werden. Die Erfolge der Epilation sind umso günstiger, je stärker die Haare pigmentiert sind.

Die Haupteinsatzgebiete der Laserepilation sind:

  • Damenbart an Kinn, Wangen und Oberlippe

  • Störende Bein- oder Achselbehaarung

  • Störende Körperbehaarung bei Frauen und Männern, z.B. Rücken, Brust

  • Störende Gesichtsbehaarung, z.B. Nasenwurzel, Nasenrücken

  • Störende Bikinibehaarung

Neben dem medizinisch-ästhetischen/kosmetischen Einsatz erfolgt die Durchführung von Laserepilationen auch bei krankhaften Hautbefunden, z.B. Hirsutismus virile (krankhafter männlicher Haarwuchs bei der Frau), bei Entzündungen infolge gebogener und eingewachsener Haare  (Pili recurvati et incarnati) sowie bei Abszess- und Hautfistelbildung im Genitoanal- und Achselbereich (Steißbeinfistel/Pilonidalsinus, Acne inversa, Hidradenitis). Klinisch-wissenschaftliche Studien belegen die Wirksamkeit gerade des langgepulsten Nd:YAG-Lasers auch bei diesen schwierigen Krankheitszuständen. 

Darüberhinaus ist die Therapie wenig schmerzhaft und belastend. Ernste Nebenwirkungen traten bei den großen klinischen Studien und in den Jahren seit Markteinführung nicht auf. Dennoch wird die Therapie diesseits nur durch qualifizierte Mitarbeiter unter ständiger ärztlicher Aufsicht entsprechend der aktuellen NiSV durchgeführt.

Aufgrund der Ausstattung mit Scannerfunktion können mit dem Nd:YAG-Laser auch große Körperflächen rasch behandelt werden (z.B. Beine, Rücken).


Dauerhaftigkeit der Epilation:

Aufgrund der vorliegenden klinischen Studien und der praktischen Erfahrung kann man davon ausgehen, dass sich die Haarfollikel der im Anagen befindlichen Haare durch den Laserimpuls dauerhaft zurückbilden. In Nachbeobachtungszeiträumen von über einem Jahr kam es auch in ungünstigen Lokalisationen (Beine) bei der überwiegenden Zahl der behandelten Personen zu einer deutlichen Reduktion der Haardichte. Aufgrund der relativ kurzen Telogenzeiten (< 1 Jahr) ist in diesen Fällen zu erwarten, dass die Haare hier auch in Zukunft nicht wieder nachwachsen. Beachtet werden muss, dass auch eine erhebliche "Clearance" von 60 oder mehr Prozent (d.h. Haarreduktion von >60%) durchaus subjektiv als nicht erfolgreich empfunden werden kann, weil eben immer noch störende Haare da sind. Nicht selten wird aber bei den "Resthaaren" ein deutlich verlangsamtes Wachstum, eine geringere Pigmentierung sowie eine "Verdünnung" des Haarschafts beobachtet, so dass dennoch ein objektiver Vorteil resultiert.


Kosten der Laserepilation:

Die Kosten der Laserepilation werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Natürlich ist der Einsatz von hochkomplexer medizinischer Technik, wie sie im langgepulsten Nd:YAG-Laser oder im Q-switched Ruby-Laser erfolgt, mit Kosten verbunden, die individuell vor Therapiebeginn kalkuliert und kommuniziert werden.
Bei den privaten Krankenkassen erfolgt ggf. eine Kostenübernahme für die Epilation, wenn eine medizinische Indikation (Krankheit) vorliegt und dokumentiert ist; eine Garantie hierfür gibt es jedoch nicht.
Bitte wenden Sie sich an uns oder unsere Mitarbeiterinnen, die Ihnen alle nötigen Informationen, auch über Behandlungsmaßregeln usw., aushändigen.